Gemeinde Bredenbek
im Amt Achterwehr
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Neue Fristen für Gehölz- und Röhrichtschnitt
Gemeinde Bredenbek
Die Bürgermeisterin
Ab 2010 neue Fristen für Gehölz- und Röhrichtschnitt
Der § 34 LNatschG, in dem die bisherigen Schutzvorschriften für den Gehölzschnitt vom 15. März bis 30. September festgelegt waren, wird mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetztes zum 1. März 2010 durch dessen Regelung ersetzt werden.
Nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 und 3 BNatSchG wird es zukünftig verboten sein, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September Gehölz- und Röhrichtschnitte vorzunehmen. Für die Länder besteht keine Möglichkeit, eine Einengung der Verbotszeiträume vorzunehmen.
Für die Einzelheiten verweise ich auf das Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 17. Dezember 2009.
Andrea Gellert
Bredenbek, den 04. Januar 2010